Hinweise zur Bereitstellung, Beschaffung und Sicherung von Beständen

Erschließung von Daten (Metadaten, Dateien) in der Kujawsko-Pomorska Digitalen Bibliothek (KPBC)

Die Digitale Bibliothek KPBC ist kein Verlag, sondern ein Archiv von digitalen Objekten, d.h. eine Datenbank im Sinne des polnischen Gesetzes zum Schutz von Datenbanken O ochronie baz danych (vom 9. November 2001). Laut Gesetz ist es erlaubt, den qualitativ oder quantitativ wesentlichen Teil der über das Internet zugänglich gemachten Datenbank zu benutzen:

  1. zum eigenen Gebrauch,
  2. Abbildungen für Lehr- und Forschungszwecke mit Quellennachweis, falls ein solcher nichtkommerzieller Gebrauch der Datenbank begründet ist,
  3. für Zwecke der inneren Sicherheit, eines gerichtlichen bzw. administrativen Verfahrens.

Es ist nicht gestattet, die Daten wiederholend und systematisch herunterzuladen bzw. sie erneut zu benutzen, was dem gewöhnlichen Gebrauch widrig sein und unbegründete Verletzung von schutzwürdigen Interessen der Digitalen Bibliothek KPBC verursachen kann.

Die nichtkommerziell benutzten Daten sind mit genauen bibliografischen Angaben des gesamten Bibliotheksbestandes KPBC: http://kpbc.umk.pl/ bzw. mit einzelnen Objekt-IDs: oai:kpbc.umk.pl:23293 zu versehen.

Kopien von Quelldateien (master) für kommerzielle Zwecke kann man entgeltlich im Digitalisierungsservice (E-Mail-Adresse repro@bu.uni.torun.pl) oder bei anderen Projektpartnern bestellen.

Erschließung von den in der Digitalen Bibliothek KPBC archivierten Beständen

Publikationen (Bücher, Zeitschriften, Audio- und Video-Dokumente und andere Bestände), die in der Digitalen Bibliothek KPBC archiviert werden, werden als gemeinfrei (public domain) bezeichnet bzw. unterliegen dem Urheberrecht. Sie wurden rechtsmäßig über das Internet erschlossen. Das bedeutet, dass:

  1. jeder Benutzer Recht auf einen freien Zugang zu Objekten der KPBC hat, vorausgesetzt, dass sie keiner Datensicherung, die aus der Entscheidung des Rechteinhabers hervorgeht, unterliegen.
  2. Dokumentenkopien können rechtsmäßig:
    • zum eigenen Gebrauch
    • bzw. für Lehr- und Forschungszwecke mit Quellennachweis fertiggestellt werden.
  3. Kopien sind mit genauen bibliografischen Angaben zu versehen, mithilfe von einem Link auf ein zitiertes Objekt bzw. mithilfe von Objekt-IDs: oai:kpbc.umk.pl:23293.
  4. Wenn der Autor oder Herausgeber in einen anderen Benutzungsbereich von Dokumenten eingewilligt hat, ist die Information darüber in den bibliografischen Angaben im Feld PRAWA (Rechte) zu finden.

Als gemeinfrei bezeichnete Bestände unterliegen keinem Urheberrecht 

Die Gemeinfreiheit umfasst Bestände, die dem polnischen Urheberrecht nicht unterliegen bzw. bei denen das Urheberrecht ausgelaufen ist. Objekte, die als gemeinfrei bezeichnet werden, sind gemeinsames Eigentum für alle, die sie frei und für eigene Zwecke unter Beachtung des Urheberrechts benutzen können.

Als gemeinfrei gelten in der Regel Bestände, die dem polnischen Urheberrecht nicht unterliegen: Gesetzestexte und ihre amtlichen Projekte, amtliche Dokumente, Unterlagen, Kennzeichen und Symbole, veröffentlichte Patent- oder Schutzbeschreibungen, einfache Pressenachrichten.

Laut dem polnischen Urheberrechtsgesetz (Ustawa o prawie autorskim i prawach pokrewnych, Dz.U. 1994 nr 24 poz. 83 z póź. zmian.) ist das Vermögensrecht ausgelaufen, wenn:

  1. die Autoren, Mitautoren seit 70 Jahren nicht mehr leben,
  2. wenn seit der ersten Veröffentlichung eines anonymen Werkes bereits 70 Jahre vergangen sind,
  3. in Bezug auf ein audiovisuelles Werk – wenn seit dem Todesdatum einer am spätestens verstorbenen Person: eines Hauptregisseurs, Drehbuchautors, Kameramannes, Dialogautors, Komponisten bereits 70 Jahre vergangen sind.

Diese Erläuterung erschöpft keinesfalls alle Fälle, auf die sich das Urheberrecht bezieht. Man muss es immer in Bezug auf jedes einzelne Werk analysieren.

Politik in der Digitalen Bibliothek KPBC bezüglich der Dokumentenbeschaffung

Die Digitale Bibliothek ist ein umfangreiches Archiv der wissenschaftlichen und populärwissenschaftlichen Bestände, das:

  1. auf die Aufrechterhaltung des Erbes der polnischen Kultur einen besonderen Wert legt,
  2. sich auf Beschaffung von Dokumenten, die mit der Region Kujawien-Pommern verbunden sind, spezialisiert,
  3. alle digitalisierten bzw. bereits digital entstandenen Dokumente sammelt, darunter Zeitschriften, Bücher, Flugschriften, Karten, Audio- und Video-Dokumente, die im Bildungsprozess von besonderer Bedeutung sind,
  4. Bestände digitalisiert, die in traditioneller Form vorhanden sind und gewöhnlich in Gedächtnisinstitutionen der Region Kujawien-Pommern aufbewahrt werden.

Politik zur Sicherung von Beständen

  1. Die Projektpartner werden sich darum bemühen, langfristige sichere Aufbewahrungsbedingungen von digitalen Objekten zu gewähren:
    • Objekte werden in anderen Formaten gespeichert, falls es notwendig ist,
    • Notwendige Änderungen in der Software werden vorgenommen, damit die bereits vorhandenen Bestände nicht verloren gehen.
  2. In der Digitalen Bibliothek wird die Sammlung aller Formate nicht gewährleistet.
  3. Der Koordinator arbeitet mit den Partnern von außen zusammen:
    • zwecks der Konversion und Migration von Objekten und Formaten,
    • der dauerhaften Aufbewahrung von Objekten,
    • der vorschriftsgemäßen Aufbewahrung von Sicherheitskopien der Bestände auf dem Fernserver.
  4. Nach der bisherigen Praxis stellt die Digitale Bibliothek KPBC alle Objekte sicher, jedoch können sie in Ausnahmefällen auf den Antrag des Rechteinhabers aus dem Bestand entfernt werden. In Anspruch werden folgende Fragen genommen, die verbunden sind:
    • mit der Dauer von anderen Verträgen,
    • mit Plagiat,
    • Verfälschung von Forschung,
    • dokumentiertem Recht auf verwaiste Werke,
    • bewiesener Vorschriftenverletzung,
    • Nationalsicherheit.
  5. Die entfernten Werke werden nicht zerstört, sondern im geschlossenen Archiv aufbewahrt.
  6. Die ID eines Bestandes wird für immer erhalten.
  7. Die URL wird zur bibliografischen Beschreibung eines Werkes führen und auf sein Verstecken hinweisen.
  8. Falls es notwendig ist, wird die Digitale Bibliothek weitere Versionen desselben Werkes aufbewahren.
  9. Falls die Digitale Bibliothek aus irgendwelchen Gründen geschlossen werden sollte, werden die Daten zu einem anderen entsprechenden Archiv übertragen.
Richtlinien bearbeitet vom Team der Digitalen Bibliothek KPBC.
Thorn 2010

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